deutsch english italian polish TICEBA - Back-up Your Life!
Herstellungserlaubnis
TICEBA verfügt über eine Herstellungserlaubnis gemäß § 20 c AMG (Arzneimittelgesetz) (Erlaubnis für die Be- oder Verarbeitung, Konservierung, Lagerung von Gewebe oder Gewebezubereitungen) in Übereinstimmung mit den maßgebenden europäischen Richtlinien.

Alle beschriebenen Tätigkeiten werden von TICEBA in Übereinstimmung mit den maßgebenden europäischen und deutschen Vorschriften unter Einhaltung der hohen Standards der Guten fachlichen Praxis durchgeführt.

Unter diesen strengen Bedingungen können Ihre eingelagerten Hautzellen im Bedarfsfall als Ausgangstoff zur Herstellung eines autologen (vom Patienten selbst stammenden) Arzneimittels eingesetzt werden.