english italian polish chinese TICEBA - Back-up Your Life!
Sicherheit & Vertraulichkeit
Der Umgang mit humanen Zellen setzt höchste Sorgfalt und die Einhaltung höchster Sicherheitsstandards voraus. Wir gewährleisten dies durch den Einsatz ausgereifter High-Tech-Verfahren und vollständiger Vertraulichkeit.


Laboruntersuchungen
Im Rahmen der Einlagerung lassen wir verschiedenste Untersuchungen auf eventuell bestehende Virusinfektionen an einer von Ihnen gewonnenen Blutprobe durchführen.
Das Gewebe wird von einem Arzt unter chirurgisch sterilen Bedingungen gewonnen. Alle weiteren Arbeitsschritte finden ebenfalls unter sterilen Bedingungen statt.

Patentierte Gütebestimmung
Mit der von TICEBA exklusiv lizensierten Technologie führen wir eine Gütebestimmung der Gewebeprobe auf adulte Stammzellen durch.

Schonendste Konservierung
Der Einfriervorgang wird von einer speziellen computergesteuerten Anlage übernommen, um das Gewebe und die darin enthaltenen wertvollen Stammzellen schonendst zu konservieren.

Sichere Verwahrung
Die Einlagerung selbst findet in speziellen Kältetanks für flüssigen Stickstoff statt. Gelagert wird ausschließlich in der Gasphase.
Unsere Gefriertanks arbeiten unabhängig von der Stromversorgung. Die Stickstoffversorgung zur Kühlung ist also rund um die Uhr ausfallsicher gewährleistet.

Schweigepflicht & Datenschutz
Selbstverständlich unterliegen wir der ärztlichen Schweigepflicht und dem Datenschutz. Wir garantieren absolute Vertraulichkeit der bei uns gespeicherten Informationen und gelagerten Gewebe. Die von Ihnen bei uns aufbewahrten Gewebe stehen nur Ihnen ganz persönlich zur Verfügung. Kein anderer außer Ihnen kann über das Material verfügen.

Herstellungserlaubnis
TICEBA verfügt über eine Herstellungserlaubnis gemäß § 20 b und § 20 c AMG (Arzneimittelgesetz) (Erlaubnis für die Be- oder Verarbeitung, Konservierung, Lagerung von Gewebe oder Gewebezubereitungen) in Übereinstimmung mit den maßgebenden europäischen Richtlinien. Alle beschriebenen Tätigkeiten werden von TICEBA in Übereinstimmung mit den maßgebenden europäischen und deutschen Vorschriften unter Einhaltung der hohen Standards der Guten fachlichen Praxis durchgeführt. Unter diesen strengen Bedingungen können Ihre eingelagerten Hautzellen im Bedarfsfall als Ausgangstoff zur Herstellung eines autologen (vom Patienten selbst stammenden) Arzneimittels eingesetzt werden.