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| Sicherheit & Vertraulichkeit |
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Der Umgang mit humanen Zellen
setzt höchste Sorgfalt und die Einhaltung höchster Sicherheitsstandards
voraus. Wir gewährleisten dies durch den Einsatz ausgereifter
High-Tech-Verfahren und vollständiger Vertraulichkeit.
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Laboruntersuchungen
Im Rahmen der Einlagerung lassen wir verschiedenste Untersuchungen
auf eventuell bestehende Virusinfektionen an einer von Ihnen gewonnenen
Blutprobe durchführen.
Das Gewebe wird von einem Arzt unter chirurgisch sterilen Bedingungen
gewonnen. Alle weiteren Arbeitsschritte finden ebenfalls unter sterilen
Bedingungen statt.
Patentierte Gütebestimmung
Mit der von TICEBA exklusiv lizensierten Technologie führen wir
eine Gütebestimmung der Gewebeprobe auf adulte
Stammzellen durch.
Schonendste Konservierung
Der Einfriervorgang wird von einer speziellen computergesteuerten
Anlage übernommen, um das Gewebe und die darin enthaltenen wertvollen
Stammzellen schonendst zu konservieren.
Sichere Verwahrung
Die Einlagerung selbst findet in speziellen Kältetanks für
flüssigen Stickstoff statt. Gelagert wird ausschließlich
in der Gasphase.
Unsere Gefriertanks arbeiten unabhängig von der Stromversorgung.
Die Stickstoffversorgung zur Kühlung ist also rund um die Uhr
ausfallsicher gewährleistet.
Schweigepflicht & Datenschutz
Selbstverständlich unterliegen wir der ärztlichen
Schweigepflicht und dem Datenschutz. Wir garantieren absolute
Vertraulichkeit der bei uns gespeicherten Informationen und gelagerten
Gewebe. Die von Ihnen bei uns aufbewahrten Gewebe stehen nur Ihnen
ganz persönlich zur Verfügung. Kein anderer außer
Ihnen kann über das Material verfügen.
Herstellungserlaubnis
TICEBA verfügt über eine Herstellungserlaubnis gemäß § 20 b und § 20 c AMG (Arzneimittelgesetz) (Erlaubnis für die Be- oder Verarbeitung,
Konservierung, Lagerung von Gewebe oder Gewebezubereitungen) in Übereinstimmung mit den maßgebenden europäischen Richtlinien.
Alle beschriebenen Tätigkeiten werden von TICEBA in Übereinstimmung mit den maßgebenden europäischen und deutschen Vorschriften
unter Einhaltung der hohen Standards der Guten fachlichen Praxis durchgeführt. Unter diesen strengen Bedingungen können Ihre
eingelagerten Hautzellen im Bedarfsfall als Ausgangstoff zur Herstellung eines autologen (vom Patienten selbst stammenden)
Arzneimittels eingesetzt werden.
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